Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Gegenstand des Unternehmens & Allgemeines

1.1

Gegenstand des Unternehmens ist der Handel und die Herstellung von Ersatz-und Verschleissteilen für Laserschneidmaschinen.

 

1.2

Die zu eienem Angebot der ALR-Service e.K. gehörenden Unterlagen , wie Abbildungen, Zeichnungen,

Gewichts-und Massangaben, sind nur annähernd massgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich

bezeichnet sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich die ALR-Service e.K.

Eigentums-und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

 

1.3

die Angebote der ALR-Service e.K. sind freibleibend. Bestellungen sind für die ALR-Service e.K.

nur verbindlich, soweit sie seitens der ALR-Service e.K. bestätigt werden oder die ALR-Service e.K. der Bestellung

durch Übersendung der Ware nachkommt. Mündliche Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn die

ALR-Service e.K. diese schriftlich bestätigt.

 

1.4

Bei Verwendung der gelieferten Ware sind Schutzrechte Dritter zu beachten.

 

1.5

Für alle mit der ALR-Service e.K. abzuschliessenden, abgeschlossenen, erstmaligen, laufenden und

künftigen Geschäfte gelten ausschliesslich die nachfolgenden Bedingungen. Die ALR-Service e.K.

erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen  abweichende Bedingungen des

Bestellers nicht an.

Abweichende Geschäftbedingungen des Bestellers werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil,

wenn die ALR-Service e.K. diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Die Erteilung des Auftrags wird die

ausschliessliche Gültigkeit der vorliegenden Geschäftsbedingungen der ALR-Service e.K. durch

den Besteller anerkannt.

 

II. Lieferung

 

2.1

Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung der ALR-Service e.K. massgebend,

im Falle eines Angebots der ALR-Service e.K. mit zeitlicher Bindung und fristgemässer Annahme

des Angebots, sofern keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt. Nebenabreden und Änderungen

bedürfen der schriftlichen Bestätigung der ALR-Service e.K.

 

2.2

Solange der Besteller mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht die Lieferpflicht

der ALR-Service e.K.

 

2.3

Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen

einer angemessenen Nachfrist gegeben.

 

 

III. Preise und Zahlung

 

3.1

Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschliesslich Verladung,

jedoch ausschliesslich Verpackung, zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der

jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

 

3.2

Es gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten der ALR-Service e.K.

sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

 

3.3

Rechnungen sind ohne Abzug 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Der Abzug von Skonto ,oder Zahlungsziel

Erweiterungen bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

 

3.4

Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches der ALR-Service e.K. wegen einer nach Vertragsabschluss

eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers

gefährdet, so kann die ALR-Service e.K. die weitere Ausführung von Lieferungen bis zur Bezeahlung

zurückstellen oder für weitere Aufträge unbeschadet entgegenstehender früherer Vereinbarungen

eine Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen.

 

3.5

Kommt der Besteller seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt

Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu zahlen, soweit die ALR-Service e.K.

nicht einen höheren Schaden nachweist.

 

3.6

Die ALR-Servicee.K. ist berechtigt, Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages

die Lieferungen zu erbringen.

 

3.7

Testprodukte werden seitens der ALR-Service e.K. grundsätzlich mit dem Hinweis

" Zahlung nach Gutbefund " ausgeliefert. Der Gutbefund tritt in Kraft nach Zustimmung des Bestellers

oder durch sichtbaren oder nachweisbaren Beweis der Funktion der Ware. Als Testphase sind

14 Tage vorgegeben. Der ALR-Service e.K. ist nach Ablauf der 14 Tage eine Information seitens des Bestellers

zu übersenden.

Erfolgt keine Information des Bestellers, gilt die Ware als gutbefunden und ist vom

Besteller zu bezahlen.

Wird die Ware als "nicht " gut befunden, ist der Besteller verpflichtet, die Ware unverzüglich an die ALR-Service e.K. zurückzusenden. Wird die Rücksendung der Ware verweigert, so ist die ALR-Service e.K. berechtigt,

die Ware in Rechnung zu stellen.

3.8

Nur umstrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Besteller

zur Aufrechnung oder zur Rückbehaltung.

 

IV. Stornierung

Die Stornierung von Aufträgen durch den Besteller ist grundsätzlich möglich und muss schriftlich

erfolgen. Bei Stornierungen ist die ALR-Service e.K. berechtigt, eine Stornogebühr von bis zu 20 %

 des Nettoauftragwertes zu erheben.

 

V. Höhere Gewalt

Fälle höhere Gewalt ( als solche gelten Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer

ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können ) suspendieren die Vertragsverpflichtungen

der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus

ergebende Verzögerungen den Zaitraum von 6 Wochen so sind beide Vertragspartner berechtigt,

hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten.

Sonstige und weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

 

VI. Rücktrittsrecht der ALR-Service e. K.

Die ALR-Service e.K. behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die Vertragsdurchführung

aus Gründen abzulehnen, die für die ALR-Service e.K. eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen.

Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch die Ausführung urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche,

presserechtliche, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt würden.

Trifft die ALR-Service e.K. an der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung kein Verschulden,

so sind von dem Rückerstattungsanspruch des Bestellers die Kosten in Abzug zu bringen, die bei der

ALR-Service e.K. bereits entstanden sind. Weitergehede Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.

Sind des weiteren in einem solchen Fall seitens des Bestellers noch keine Zahlungen erfolgt,

so kann die ALR-Service e.K. den Ersatz für bereits entstandene Kosten verlangen.

 

VII. Versand

 

7.1

Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Bestellers.

 

7.2

Die ALR-Service e.K. wird sich bemühen , hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und

Interessen des Bestellers zu berücksichtigen. Dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu

Lasten des Bestellers.

 

7.3

Ohne gesonderte Vereinbarung erfolgt der Versand durch folgendes Unternehmen:..(...UPS ,Kurier, Spedition....).

 

VIII. Lieferzeit

 

8.1

Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung , jedoch nicht vor der Beibringung der vom

Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer

vereinbarten Anzahlung.

 

8.2

Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk

verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Massnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen,

insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die ausserhalb

des Willens der ALR-Service e.K. liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder

Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände

bei Unterlieferen eintreten.

Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von der ALR-Service e.K. nicht zu vertreten,

wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger

Hindernisse wird in wichtigen Fällen die ALR-Service e.K. dem Besteller baldmöglichst mitteilen.

 

8.3

Wenn dem Besteller wegen einer Verzögerung ,die infolge eigenen Verschuldens der ALR-Service e.K.

entstanden ist ,Schaden erwächst, so ist er unter Anschluss weiterer Ansprüche berechtigt,

eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche 0,5 % im Ganzen aber

höchstens 5 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der in Folge der Verspätung nicht rechtzeitig

oder nicht vertragsgemäss genutzt werden kann.

Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögerd, so werden ihm, beginnened einen Monat nach

Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung im Werk

der ALR-Servic e.K. mindestens jedoch 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet.

Die ALR-Service e.K. ist jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen

Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessener

verlängerter Frist zu beliefern.

 

8.4

Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflicht des Bestellers vorraus.

 

8.5

Alle genannten Liefertermine sind unverbindlich und gelten als nur annähernd vereinbart,

soweit sie nicht von der ALR-Service e.K. ausdrücklich als verbindlich bezeichnet und

ausgewiesen ( Fixtermin) worden sind.

 

IX.  Gefahrübergang und Entgegennahme

 

9.1

Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über,

und zwar dann auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder die ALR-Service e.K. noch andere

Leistungen (z.B. Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung ) übernommen hat.

Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch die ALR-Service e. K.

gegen Diebstahl, Bruch, Transportfeuer, Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.

 

9.2

Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr

vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über, jedoch ist die ALR-Service e. K. verpflichtet,

auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherung zu bewirken, die dieser verlangt.

 

9.3

Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom

Besteller entgegenzunehmen.

 

9.4

Teillieferungen sind zulässig.

 

X. Eigentumsvorbehalt

 

10.1

Bis zur vollständigen Zahlung der Forderungen der ALR-Service e.K. aus der Geschäftsverbindung

mit dem Besteller bleiben die verkauften Waren das Eigentum der ALR-Service e. K.

 

10.2

Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung

oder Verbindung der Ware der ALR-Service e. K. entstehenden Erzeugnisse zu deren vollen Wert,

wobei die ALR-Service e.K. als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung

oder Verbindung mit Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt die ALR-Service e.K.

Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeitenen Waren.

 

10.3

Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung

übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch

dritte Hand hat er die ALR-Service e.K. unverzüglich hiervon zu benachrichtigen.

 

10.4

Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die ALR-Service e.K.

zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.

Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes

durch die ALR-Service e.K. gelten nicht als Rücktritt vom Vertag.

 

XI. Gewährleistung und Schadenersatz

 

11.1

Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung der von der ALR-Service e.K.

verkauften Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben seitens der

ALR-Service e.K. erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Besteller jedoch  nicht von

Prüfungen und Versuchen.

 

11.2

Der Besteller hat die gelieferte Ware (soweit zumutbar auch durch Probeverarbeitung

bzw. Probeeinbau ) auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich

zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

 

11.3

Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 7 Werktagen nach

Erhalt der Ware (bei verborgenen Mängen nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch

6 Monate nach Erhalt der Ware ) schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.

Die Leistungsverpflichtung der ALR-Service e.K. beschränkt sich nach deren Wahl auf

Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Beanstandete Ware darf nur mit

dem ausdrücklichen Einverständnis der ALR-Service e.K. zurückgesandt werden.

 

11.4

Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen

entstanden sind:

            ungeeignete oder unsachgemässe Verwendung, fehlerhafte Montage

            bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung

            fehlerhaft oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel,

            Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund,

            chemische elekrochemische oder elektische Einflüsse.

 

11.5

Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden,

die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen.

Insbesonder haftet die ALR-Service e.K. nicht für falschen oder fehlerhaften Einbau oder

Umgang hinsichtlich der gelieferten Waren. Weiter haftet die ALR-Service e.K. nicht

für Folgeschäden an der Maschine oder durch Maschinenausfall. Dieser Haftungsausschluss

gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung

wesentlicher Vertagspflichten.

Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die ALR-Service e.K.

(ausser in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des Inhabers und

leitender Angestellter ) nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

Der Haftungsausschluss gilt ferner auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich

zugesichert sind, wenn die Zielsicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Schäden,

die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.

 

11.6

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Verpflichtung der ALR-Service e.K. zur Leistung von Schadenersatz,

gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert der an dem schadensstiftenden

Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, soweit die ALR-Service e.K. nach

zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haftet.

 

XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

12.1

Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der ALR-Service e.K. ist der Besteller Kaufmann, so ist der

Gerichtsstand Fulda, wobei die ALR-Service e.K. jedoch berechtigt ist, Ansprüche gegen den Besteller

auch an jedem anderen für diesen zuständigen Gericht geltend zu machen.

 

12.2

Für sämtliche mit der ALR-Service e.K. geschlossenen Verträge gilt deutsches Recht.

 

XIII. Sonstiges

 

13.1

Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der

Schriftform.

 

13.2

Sollten einzelne Teile der vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein

oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen

Geschäftsbedingungen voll wirksam.

 

 

Referenznummern (Ref.) / Maschinennummern / Maschinenhersteller und sonstige Bezeichnungen auf der Homepage, Onlineshop, Preislisten oder auch auf den Produkten selbst dienen nur und ausschliesslich zur besseren Orientierung und für die Zuordnung der Produkte.

 ALR-Service e.K. steht in keiner geschäftlichen Verbindung oder Beziehung zu dem angegebenen Maschinenhersteller. Bei den angebotenen Produkten handelt es sich um keine Original (OEM) Produkte vom Maschinenhersteller, sondern um Nachbauprodukte oder Alternativprodukte.

Diese Produkte können von freigegebenen oder qualitativ vergleichbaren Herstellern produziert sein.

 

Stand 11/2021